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   RG, 30.05.1896 - 1293/96   

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https://dejure.org/1896,334
RG, 30.05.1896 - 1293/96 (https://dejure.org/1896,334)
RG, Entscheidung vom 30.05.1896 - 1293/96 (https://dejure.org/1896,334)
RG, Entscheidung vom 30. Mai 1896 - 1293/96 (https://dejure.org/1896,334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu bestrafen, wer in einer Anzeige bei einer Behörde einen Anderen beschuldigt, in einer Rechtssache bei seiner eidlich erfolgten Vernehmung als Zeuge über verschiedene Thatumstände wissentlich wider die Wahrheit ausgesagt zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 04.03.2009 - 5St RR 38/09

    Uneidliche Falschaussage: Abgrenzung zu falscher Verdächtigung bei Ausschmückung

    Übertreibungen, Ausschmückungen, Entstellungen und andere Unrichtigkeiten, die für das Maß der Schuld und für die Strafzumessung Bedeutung haben, sind nach § 164 Abs. 1 StGB jedoch nur dann tatbestandsrelevant, wenn damit eine Qualifikation eines Tatbestands vorgetäuscht oder der Anschein erweckt wird, dass mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt worden ist (RGSt 27, 229/230; 28, 390/393 f.; BGH bei Dallinger MDR 1956, 270; BayObLGSt 1952, 274; 1955, 225/226; Ruß, LK-StGB, § 164 Rn. 11 m. w. N.; Zopfs, MK-StGB, § 164 Rn. 36).
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 214/74

    Vorliegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung - Vorliegen einer

    Ist die Beschuldigung zumindest in ihrem Kern richtig, so sind selbst wissentliche Entstellungen und Übertreibungen durch den Anzeigenden unschädlich, solange dadurch die rechtliche Beurteilung der dem Angezeigten vorgeworfenen Handlung nicht berührt wird (etwa Raub statt Diebstahl; versuchter Mord statt Körperverletzung) und die Entstellungen und Übertreibungen auch nicht den erhobenen Vorwurf völlig zurückdrängen (vgl. RGSt 27, 229; 28, 253; 28, 390, 393; BGH, Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55; Urteil vom 8. Mai 1956 - 5 StR 87/56; Urteil vom 21. Mai 1968 - 5 StR 168/68; BGH LM Nr. 3 zu § 823 [Be] BGB; auch BayObLG NJW 1953, 353; 1956, 273, 274).

    Er hat damit Rechtsanwalt N. nicht mehrere strafbare Handlungen, sondern eine Tat, nämlich die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt vorgeworfen (vgl. RGSt 28, 390, 393).

  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 601/53

    Rechtsmittel

    Ein solches Verhalten erfüllt nicht den Tatbestand einer wissentlich falschen Anschuldigung nach § 164 Abs. 1 StGB (vgl. RGSt 28, 390; 39, 58).
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